Revision Ortsplanung Horw
Die Teilrevision der Nutzungsplanung wurde an der Urnenabstimmung vom 3. März 2024 mit grosser Mehrheit angenommen. Die vollständigen Unterlagen finden Sie auf der Webseite der Gemeinde Horw.
Die Gemeinde Horw führte eine Aktualisierung ihrer Bau- und Zonenordnung durch, um sie an veränderte gesetzliche Anforderungen von Bund und Kanton anzupassen. Die Anpassung ist erforderlich, da sich die Vorgaben wesentlich gewandelt haben. Insbesondere müssen im Kanton Luzern alle Gemeinden ihre Ortsplanung bis spätestens zum 31. Dezember 2023 gemäss den neuen Baubegriffen des Kantons überarbeiten. Das Räumliche Entwicklungskonzept 2040, das mit aktiver Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner entwickelt wurde, dient als strategische Basis und weist die Zukunftsrichtung für die Entwicklung der Gemeinde aus.